Geistheilung
Unter christl. Vorzeichen ist dies eine Heilung durch den Geist Gottes oder den Glauben an Christus. Geistheilung wird heute auch mit Energieheilung gleichgesetzt, und auch Fernheilung gehört dazu. Geistheiler behaupten, dass sie „Kanäle“ für göttliche Energie seien (→ Channeling). Handauflegen, Reiki und andere zeitgenössische Methoden werden ebenfalls als Geistheilung bezeichnet. Auch schamanisches Heilen (→ Schamanismus) kann als solche bezeichnet werden, da Schamanen mit geistigen Kräften arbeiten. Geistheilung wird auch von vielen Schulmedizinern akzeptiert; so gibt es Kliniken in der Schweiz und England, in denen Geistheiler bzw. Geistheilerinnen bei manchen Patienten hinzugezogen werden und die normale medizinische Behandlung unterstützen, häufig mit guten Erfolgen.
Wirkung und Hintergrund dieses Phänomens sind noch wenig erforscht. Immer wieder behaupten Geistheiler, so gut wie alle Leiden, sogar schwere organische Krankheiten wie Krebs, multiple Sklerose oder Parkinson, durch pures Handauflagen kurieren zu können. Es existieren jedoch bisher kaum wissenschaftliche Nachweise für Heilungserfolge – außer dem subjektiven Gefühl der Linderung. Der Dachverband der Geistheiler (DGH) hat 1995 eine Dokumentationsstelle eingerichtet, aber bisher nicht eine einzige „nachweisbare“ Heilung belegen können. Das muss jedoch nicht bedeuten, dass Geistheilung nicht wirkt. Auch eine „psychosomatische“ Wirkung bzw. eine schrittweise Genesung, die sich nicht unmittelbar als „Wunderheilung“ manifestiert, kann auf den Einfluss eines Geistheilers zurückgehen.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2. 3. 2004) besagt, dass ein Geistheiler, der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt, auch keine Zulassung als Heilpraktiker benötigt. Dieses Urteil wurde von manchen Interessengruppen so ausgelegt, dass Geistheiler anerkannt wären. Tatsächlich bedeutet das Urteil aber, dass Geistheiler ihre Arbeit als Gewerbe anmelden können; dem Klienten muss jedoch klar sein, dass keinerlei Heilmethode praktiziert, sondern „nur“ eine spirituelle Heilung angeboten wird. Auf → Reiki ist das Urteil nicht anwendbar. In Südafrika müssen → Sangoma-Heiler inzwischen ihre Fähigkeiten staatlicherseits prüfen lassen, wenn sie eine offizielle Zulassung erhalten möchten.